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   VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13   

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VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13 (https://dejure.org/2013,52050)
VK Bremen, Entscheidung vom 09.10.2013 - 16-VK 7/13 (https://dejure.org/2013,52050)
VK Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 16-VK 7/13 (https://dejure.org/2013,52050)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preis als alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erneut: Nebenangebote trotz des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig! (VPR 2013, 1031)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung bei Nebenangeboten! (VPR 2013, 1038)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Zur systematischen Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2004/18/EG sei noch darauf hingewiesen, dass auch der EuGH in der "Traunfellner-Entscheidung" (Urteil vom 16.10.2003, C-421/01) im Hinblick auf die Regelungen zu Mindestanforderungen in Art. 19 und zu den Zuschlagskriterien in Art. 30 der damaligen Richtlinie 93/37/EG ausführt, dass die Aufzählung der Zuschlagskriterien einen späteren Abschnitt des Vergabeverfahrens beträfe und insoweit nur auf solche Änderungsvorschläge (Nebenangebote) Anwendung finden könne, die im Einklang mit den Regelungen des Art. 19 zu den Mindestbedingungen stünden (Tz. 31 des Urteils).

    Dies ergibt sich bereits aus der Entscheidung des EuGH in der Sache "Traunfellner" (Urteil vom 16.10.2003, Rs. C- 421/01).

  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - Verg W 10/08

    Vergabeverfahren: Zulassung von Nebenangeboten; Bezugnahme auf technische

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Die Vergabekammer folgt der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach zumindest die Bezugnahme auf technische Normungen/Regelwerke/Richtlinien ausreichend sein dürfte (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.7.2008, Verg W 10/08 mit Bezugnahme auf OLG Celle, Beschluss vom 10.1.2008,13 Verg 11/07, in dem die Frage der inhaltlichen Bestimmtheit der im Vordruck HVA B-StB "Mindestanforderungen" genannten Regelwerk über Baumaßnahmen nicht einmal problematisiert wurde).

    Sowohl die von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zitierten Entscheidungen der VK Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 11.12.2012, 1 VK LSA 20/12), des OLG Brandenburg (Beschluss vom am 29.7.2008, Verg W 10/08 sowie Beschluss vom 17.05.2011, Verg W 16/10) und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2011, 1 Verg 5/10) fordern allerdings eine entsprechende weitergehende Gleichwertigkeitsprüfung analog zu den Regelungen für Abweichungen von technischen Spezifikationen bei Hauptangeboten, bzw. mit der Feststellung, dass Mindestanforderungen bereits begrifflich kein Äquivalent für eine Gleichwertigkeit darstellen können.

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2011 - Verg 22/11

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Dieses liegt vor, wenn Gegenstand des Angebots ein von der in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Leistung in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abweichender Vorschlag ist, das heißt, der Inhalt des Angebots wird durch den Bieter gestaltet und nicht vom Auftraggeber vorgegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.11.2011, VII-Verg 22/11).

    Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 02.11.2011 (Az. VII-Verg 22/11), abgeleitet aus dem Wortlaut von Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG sowie Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG festgestellt, dass gemäß der Vorgabe in Art. 53 Abs. 1 der Zuschlag entweder auf das wirtschaftlich günstigste Angebot oder ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erteilt wird.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Dass das Ziel der EU-Richtlinien im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe die Beseitigung der Hemmnisse für den freien Dienstleistungsverkehr und die Öffnung für einen unverfälschten Wettbewerb in den Mitgliedsstaaten darstellt und in diesem Zusammenhang jeweils Ziele, Systematik und Wortlaut der Richtlinienbestimmungen ebenso wie deren praktische Wirksamkeit zu bedenken sind, wird beispielsweise in der bedeutsamen Entscheidung des EuGH in der Rs. C-26/03 vom 11.01.2005 ("Stadt Halle") deutlich (vgl. dort Tz. 32-34 sowie 44).
  • BGH, 23.01.2013 - X ZB 8/11

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Die Entscheidung des BGH vom 13.01.2013 (Az. X ZB 8/11) hierzu hat keine abschließende Klarheit gebracht.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Die Beigeladene ihrerseits hat Anträge gestellt und sich durch schriftlichen und mündlichen Vortrag am Verfahren beteiligt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. Dezember 2009, VII-Verg 37/09, und vom 22. Oktober 2008, VII-Verg 48/08).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Die Beigeladene ihrerseits hat Anträge gestellt und sich durch schriftlichen und mündlichen Vortrag am Verfahren beteiligt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. Dezember 2009, VII-Verg 37/09, und vom 22. Oktober 2008, VII-Verg 48/08).
  • BGH, 23.03.2011 - X ZR 92/09

    Ortbetonschacht

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    So weit die Beigeladene in ihren Schriftsätzen hierzu Entscheidungen zitiert hat, in denen eine solche weitergehende Gleichwertigkeitsprüfung gefordert wird, ist darauf hinzuweisen, dass in diesen Entscheidungen teilweise eine Gleichwertigkeit auch explizit als Mindestbedingung formuliert war (BGH, Beschluss vom 23.03.2011, Az. X ZR 92/09 sowie VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.03.2013, Az. 2 VK 9/12).
  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Unbedeutende oder sich auf den Wettbewerb in keiner Weise auswirkende Erklärungen sollen daher im Wege der Aufklärung zulässig eingeholt werden können (vgl. BayOLG, Beschluss vom 27.07.2004, Az. Verg 14/04).
  • OLG Celle, 10.01.2008 - 13 Verg 11/07

    Aufforderung an eine Vergabestelle zur Beseitigung eines angesprochenen

    Auszug aus VK Bremen, 09.10.2013 - 16-VK 7/13
    Die Vergabekammer folgt der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach zumindest die Bezugnahme auf technische Normungen/Regelwerke/Richtlinien ausreichend sein dürfte (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.7.2008, Verg W 10/08 mit Bezugnahme auf OLG Celle, Beschluss vom 10.1.2008,13 Verg 11/07, in dem die Frage der inhaltlichen Bestimmtheit der im Vordruck HVA B-StB "Mindestanforderungen" genannten Regelwerk über Baumaßnahmen nicht einmal problematisiert wurde).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2011 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit von Nebenangeboten;

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2011 - 1 Verg 5/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit und Berücksichtigungsfähigkeit von

  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10

    Vergabeverfahren: Vorzeitige Gestattung des Zuschlags wegen mangelnder

  • VK Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 VK LSA 20/12

    Wertung von Nebenangeboten muss besonders begründet werden!

  • OLG Naumburg, 08.02.2005 - 1 Verg 20/04

    Nebenangebote: Keine Abweichung von verbindlichen Festlegungen!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2013 - 2 VK 9/12

    Nebenangebot für Gründung: Baugrundrisiko darf sich nicht erhöhen!

  • OLG Jena, 16.09.2013 - 9 Verg 3/13

    Straßenbahnprogramm - Europaweite Ausschreibung: Inhaltliche Abänderung der

  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

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